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Schlussbestimmung zu Art. 3 des
Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 1999, BGBl. I Nr. 2/2000
§ 272. § 80a samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2000 tritt mit 1. Jänner 20022000 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 20012002 außer Kraft.
Schlussbestimmung zu Art. 3 des
Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 1999, BGBl. I Nr. 2/2000
§ 272. § 80a samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2000 tritt mit 1. Jänner 20022000 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 20012002 außer Kraft.