§ 272 BSVG

Bauern-Sozialversicherungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999

Schlussbestimmung zu Art. 3 des

Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 1999, BGBl. I Nr. 2/2000

§ 272. § 80a samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2000 tritt mit 1. Jänner 20022000 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 20012002 außer Kraft.

(SVÄG 1999, BGBl. I Nr. 2/2000, Art. 3 Z 6)

Stand vor dem 31.12.1999

In Kraft vom 01.01.1900 bis 31.12.1999

Schlussbestimmung zu Art. 3 des

Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 1999, BGBl. I Nr. 2/2000

§ 272. § 80a samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2000 tritt mit 1. Jänner 20022000 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 20012002 außer Kraft.

(SVÄG 1999, BGBl. I Nr. 2/2000, Art. 3 Z 6)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten