Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die §§ 122b Abs. 2 Z 4, Abs. 7 und Abs. 9 bis 12 sowie 134 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 179/1999 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
In Kraft seit 20.08.1999 bis 31.12.9999
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