Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die §§ 122b Abs. 2 Z 4, Abs. 7 und Abs. 9 bis 12 sowie 134 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 179/1999 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
In Kraft seit 20.08.1999 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 271 BSVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 271 BSVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 271 BSVG