§ 264 BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 2a Abs. 2 Z 5, § 4 Z 2, § 8 Abs. 1 lit. c, § 9 Abs. 4 lit. c, § 25 samt Überschrift, § 51 Abs. 4, § 55 samt Überschrift, § 107 Abs. 1 Z 3 und § 111 Abs. 2 lit. c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/1998 treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

In Kraft seit 01.08.1998 bis 31.12.9999
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