(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Land- und Baumaschinentechnik wird folgender allgemeiner Teil festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | – | |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | ||
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: | |||
4.1 | Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. | |||
4.2 | Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. | |||
4.3 | Personale Kompetenz: zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. | |||
4.4 | Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen | |||
4.5 | Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. | |||
4.6 | Kundenorientierung: im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | |||
5. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | |||
6. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden
| ||
7. | Kenntnis der einschlägigen Normen wie zB EN-287 | |||
8. | Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Bearbeitungsmöglichkeiten, Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungsmöglichkeiten | |||
9. | Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Schaltplänen, Darstellungen technischer Zusammenhänge, Bedienungsanleitungen, Service- und Wartungsplänen, usw. auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme | |||
10. | Anfertigen von Skizzen und einfachen normgerechten technischen Zeichnungen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme | Anfertigen von normgerechten technischen Zeichnungen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme | ||
11. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen, Mess- und Prüfgeräte und Arbeitsbehelfe | |||
12. | Kenntnis über Umweltauswirkungen wie Ozonschichtzerstörung, Klimawandel, Treibhauspotenzial (Global Warming Potential GWP) und Umweltvorschriften (wie zB Kyoto-Protokoll, Verordnungen (EG) Nr. 842/2006, (EG) Nr. 303/2008, (EG) Nr. 307/2008 und (EG) Nr. 1005/2009) von Kältemitteln sowie Umgehen mit Kältemitteln unter Beachtung der Umweltvorschriften | |||
13. | Kenntnis der Betriebsstoffe (Kraftstoffe) und Hilfsstoffe (z. B. Schmieröle, Schmierstoffe, Gefrierschutzmittel, Kältemittel, Bremsflüssigkeit) | Kenntnis der gängigen Verfahren für die Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase | ||
14. | Prüfen, Beurteilen, Anwenden und Aus-tauschen von Hilfsstoffen (z. B. Schmieröle, Schmierstoffe, Gefrierschutzmittel, Kälte-mittel, Bremsflüssigkeit) | Handhaben eines Kältemittelcontainers sowie An- und Abklemmen an die bzw. von der Anschlussstelle einer fluorierten Treibhausgase enthaltenden Klimaanlage sowie Bedienen eines Rückgewinnungsgerätes | ||
15. | Grundkenntnisse der Elektrotechnik, Elektronik, Pneumatik und Hydraulik sowie der Kälte- und Klimatechnik | Kenntnis der berufsspezifischen Elektrotechnik, Elektronik, Pneumatik und Hydraulik sowie der Kälte- und Klimatechnik | ||
16. | Grundkenntnisse der Statik und Festigkeitslehre | – | – | |
17. | Auswählen, Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien | – | – | |
18. | Messen und Prüfen von berufstypischen mechanischen, elektrischen und elektronischen Größen unter Anwendung von Messgeräten und Lehren | |||
19. | Manuelles Bearbeiten von Werkstoffen wie Sägen, Bohren, Schleifen, Feilen, Gewinde schneiden, Reiben usw. | – | – | |
20. | Kenntnis des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung von (auch rechnergestützten) Werkzeugmaschinen | – | ||
21. | – | Maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen wie durch Drehen und Fräsen | ||
22. | Herstellen von lösbaren und nichtlösbaren Verbindungen | Herstellen von einschlägigen Werkstücken und Bauteilen unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Passungsnormen sowie von Wellenverbindungen zur Drehmomenten-übertragung | ||
23. | Grundkenntnisse der Schweißmetallurgie sowie Kenntnis des Verhaltens von Werkstoffen bei Wärmeeinwirkung durch Schweißprozesse | – | ||
24. | – | Kenntnis der einfachen Wärmebehandlung und deren Einfluss auf die Werkstoffeigenschaften | – | |
25. | Herstellen von einfachen Schweißverbindungen mittels Gasschmelz-schweißen, Elektro- und Schutzgasschweißen | Herstellen von Schweißverbindungen mittels Gasschmelzschweißen, Elektro- und Schutzgasschweißen | ||
26. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von Maschinenelementen wie zB Passfedern, Stifte, Lager, Kupplungen, Schrauben, Dichtungen usw. sowie über deren Montage und Demontage | – | – | |
27. | Montieren und Demontieren von Maschinenelementen wie zB Passfedern, Stifte, Lager, Kupplungen, Schrauben, Dichtungen usw. | – | – | |
28. | – | – | Kenntnis der Sicherheitskonzepte von Hochvolt-eigensicheren Fahrzeugen wie Trennung der Spannungsnetze, farbliche Kennzeichnung der Hochvolt-Kabel, Kennzeichnung der Hochvolt-Komponenten und -bauteile sowie der Hochvolt-Batterie und des Service-Steckers (Service Disconnect) | |
29. | – | – | Kenntnis des Umgangs mit Hochvolt-Komponenten an Kraftfahrzeugen nach SoP (Start of Production) wie Spannungs-freischalten des Kraftfahrzeuges, Feststellen der Spannungsfreiheit, Sichern gegen Wiedereinschalten | |
30. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Motoren (zB Otto-Motor, Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen wie zB Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen | |||
31. | Mitarbeiten bei Reparatur-, Wartungs-, Prüf-, Montage- und Umbauarbeiten an Motoren (zB Otto-Motor, Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie an Einzelbaugruppen wie zB Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritz-anlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen | Durchführen von Reparatur-, Wartungs-, Prüf-, Montage- und Umbauarbeiten an Motoren (zB Otto-Motor, Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte) sowie an Einzelbaugruppen wie z. B. Kolben, Lager, Kurbelwellen, Zylinderkopf mit Ventilen, Motorsteuerung, Kraftstoffversorgungsanlagen, Gemischaufbereitungsanlagen, Einspritzanlagen, Auspuff- und Abgasreinigungsanlagen | ||
32. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Kraftübertragungseinrichtungen (zB Antriebe, Kupplung, Getriebe) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen | |||
33. | Mitarbeiten bei Reparatur-, Wartungs-, Prüf-, Montage- und Umbauarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (zB Antriebe, Kupplung, Getriebe) | Durchführen von Reparatur-, Wartungs-, Prüf-, Montage- und Umbauarbeiten an Kraftübertragungseinrichtungen (zB Antriebe, Kupplung, Getriebe) | ||
34. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise des Fahrwerks (zB Karosserie, Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen, Räder, Bereifung) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen | |||
35. | Kenntnis der wichtigsten Arten des Oberflächenschutzes und der Korrosionsverhinderung | – | ||
36. | Mitarbeiten bei der Blechbearbeitung und an Havariearbeiten, bei der Beseitigung von Korrosionsschäden sowie beim Korrosionsschutz und der Lackierung | Durchführen von Blechbearbeitungen und Havariearbeiten, der Beseitigung von Korrosionsschäden sowie des Korrosionsschutzes und der Lackierung | ||
37. | – | – | Prüfen, Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen | |
38. | Mitarbeiten bei Reparatur-, Wartungs-, Prüf-, Montage- und Umbauarbeiten am Fahrwerk (zB Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen) | Durchführen von Reparatur-, Wartungs-, Prüf-, Montage- und Umbauarbeiten am Fahrwerk (zB Karosserie, Federung, Radführung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen) | ||
39. | Mitarbeiten beim Überprüfen und Instandsetzen von Reifen, Felgen und Schläuchen und Ketten sowie beim Auswuchten von Rädern | Überprüfen und Instandsetzen von Reifen, Felgen und Schläuchen und Ketten sowie Auswuchten von Rädern | ||
40. | – | – | Einfaches Austauschen und Reparieren der Verglasung | |
41. | Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen, pneumatischen, hydraulischen und kältetechnischen Bauteile und Baugruppen von selbstfahrenden Arbeits- und Zugmaschinen (zB Elektromotoren, Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Hydraulikpumpen, Ventile, Zylinder, Speicher, Behälter, usw.) | – | – | |
42. | Mitarbeit bei Reparatur-, Wartungs-, Prüf-, Montage- und Umbauarbeiten an elektrischen, pneumatischen, hydraulischen und kältetechnischen Bauteilen und Baugruppen von selbstfahrenden Arbeits- und Zugmaschinen (zB Elektromotoren, Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Hydraulikpumpen, Ventile, Zylinder, Speicher, Behälter, usw. | – | – | |
43. | – | – | Programmieren und Einrichten von Steuer- und Regeleinheiten | |
44. | Mitarbeiten bei der Fehlersuche, Fehlerdiagnose und Fehlerbeurteilung auch mittels computergestützter Diagnosemethoden | Suchen, Beurteilen und Diagnostizieren von Fehlern auch mittels computergestützter Diagnosemethoden | ||
45. | – | – | Kontrollieren, Beurteilen und Dokumentieren von Arbeitsergebnissen auch unter Verwendung der betriebsspezifischen EDV | |
46. | Kenntnis über den Umgang mit elektrischem Strom nach ÖVE-Vorschrift unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften | |||
47. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Hard- und Software | |||
48. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | – | |
49. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG) | |||
50. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | |||
51. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | |||
52. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit elektrischen Strom | |||
53. | Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | |||
54. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
(2) Für die Ausbildung in den Schwerpunkten werden folgende ergänzende Berufsbildpositionen festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
1. | Schwerpunkt Landmaschinen: |
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | – | – | Einschulen von Kunden/innen auf die Handhabung und Anwendung von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten, Motorgeräten und Anlagen der Land-, Forst-, Gartenbau- und Kommunalwirtschaft sowie des privaten Bereiches und Informieren über die erforderlichen Serviceintervalle | |
2. | – | – | Manuelles und maschinelles Brennschneiden | |
3. | – | – | Anfertigen von Vorrichtungen, Ersatzteilen und Neuteilen | |
4. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten, Motorgeräten und Anlagen der Land-, Forst-, Gartenbau- und Kommunalwirtschaft sowie des privaten Bereiches (zB Zugfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Pflüge, Streuer, Sämaschinen, Pflanzgeräte, Mähgeräte, Ladewagen, Erntemaschinen, Kommunalgeräte, Stall-, Silo-, Futter- und Reinigungsanlagen, Lager- und Transporteinrichtungen) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen | |||
5. | – | Durchführen von Reparatur-, Wartungs-, Prüf-, Montage- und Umbauarbeiten an Fahrzeugen, Maschinen, Geräten, Motorgeräten und Anlagen der Land-, Forst-, Gartenbau- und Kommunalwirtschaft sowie des privaten Bereiches (zB Zugfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Pflüge, Streuer, Sämaschinen, Pflanzgeräte, Mähgeräte, Ladewagen, Erntemaschinen, Stall-, Silo-, Futter- und Reinigungsanlagen, Lager- und Transporteinrichtungen) sowie an Einzelbaugruppen | ||
6. | – | – | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen, pneumatischen, hydraulischen und kältetechnischen Bauteile und Baugruppen von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten, Motorgeräten und Anlagen der Land-, Forst-, Gartenbau- und Kommunalwirtschaft sowie des privaten Bereiches (zB Elektromotoren, Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Hydraulikpumpen, Ventile, Zylinder, Speicher, Behälter, usw.) | |
7. | – | – | Durchführen von Reparatur-, Wartungs-, Prüf-, Montage- und Umbauarbeiten an elektrischen, pneumatischen, hydraulischen und kältetechnischen Bauteilen und Baugruppen von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten, Motorgeräten und Anlagen der Land-, Forst-, Gartenbau- und Kommunalwirtschaft sowie des privaten Bereiches (zB Elektromotoren, Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Hydraulikpumpen, Ventile, Zylinder, Speicher, Behälter, usw.) | |
8. | – | – | Durchführen von Einstell-, Nachstell- und Kontrollarbeiten an elektrischen, pneumatischen, hydraulischen und kältetechnischen Bauteilen und Baugruppen von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten, Motorgeräten und Anlagen der Land-, Forst-, Gartenbau- und Kommunalwirtschaft sowie des privaten Bereiches (zB Elektromotoren, Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Hydraulikpumpen, Ventile, Zylinder, Speicher, Behälter, usw.) | |
9. | – | – | Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der elektronischen Bauteile und Baugruppen von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten, Motorgeräten und Anlagen der Land-, Forst-, Gartenbau- und Kommunalwirtschaft sowie des privaten Bereiches (zB On-board-Systeme, Motormanagementsysteme, Bus- bzw. ISO-Bussysteme, Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik, Navigations-systeme) | |
10. | – | – | – | Mitarbeiten bei Reparatur-, Wartungs-, Prüf-, Montage- und Umbauarbeiten an elektronischen Bauteilen und Baugruppen von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten, Motorgeräten und Anlagen der Land-, Forst-, Gartenbau- und Kommunalwirtschaft sowie des privaten Bereiches (zB On-board-Systeme, Motormanagement-systeme, Bus- bzw. ISO-Bussysteme, Sicherheits-, Komfort- und Kommunikations-elektronik, Navigationssysteme) |
11. | Anwenden der persönlichen Schutzausrüstungen PSA (zB Absturzsicherung, Schutzkleidung bei Reparaturen von Maschinen mit Chemikalieneinsatz wie Pflanzenschutzgeräte) sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bei Reparaturen | |||
12. | Kenntnis der berufsspezifischen Vorschriften (zB. Transportvorschriften, Feuerlöschanlagen, Schutzvorschriften für Fahrerhäuser, Überprüfung gemäß § 57a KFG 1967) und berufsspezifischen Normen | |||
13. | Kenntnis der kraftfahrrechtlichen Vorschriften im landwirtschaftlichen Bereich |
2. | Schwerpunkt Baumaschinen: |
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | – | – | Einschulen von Kunden/innen auf die Handhabung und Anwendung von Baumaschinen sowie Informieren über die erforderlichen Serviceintervalle | |
2. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise von Baumaschinen (Hoch- bzw. Tiefbau) und Anbaugeräten (zB Bagger, Kettenlader, Krananlagen, Bauarten von Kränen, Walzen, Stapler, Bohrmaschinen, Ladekränen, Hydraulikhämmer) sowie des Aufbaus und der Funktion der Einzelbaugruppen | |||
3. | – | Kenntnis der speziellen Sicherheitseinrichtungen an Baumaschinen wie zB Arbeitsbereichbegrenzungen und Kollisionseinrichtungen bei Baukränen, Rops, Fops, Erdungen usw. sowie über deren Überprüfung und der notwendigen Dokumentation | ||
4. | – | Durchführen von Reparatur-, Wartungs-, Prüf-, Montage- und Umbauarbeiten an Baumaschinen und Anbaugeräten (zB Bagger, Kettenlader, Krananlagen, Walzen, Stapler, Bohrmaschinen, Ladekränen, Hydraulikhämmer) sowie an Einzelbaugruppen | ||
5. | – | – | Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise der elektrischen, pneumatischen, hydraulischen und kältetechnischen Bauteile und Baugruppen von Baumaschinen und Anbaugeräten (zB Elektromotoren, Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Hydraulikpumpen, Ventile, Zylinder, Speicher, Behälter, usw.) | |
6. | – | – | Durchführen von Reparatur-, Wartungs-, Prüf-, Montage- und Umbauarbeiten an elektrischen, pneumatischen, hydraulischen und kältetechnischen Bauteilen und Baugruppen von Baumaschinen und Anbaugeräten (zB Elektromotoren, Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Hydraulikpumpen, Ventile, Zylinder, Speicher, Behälter, usw.) | |
7. | – | – | Durchführen von Einstell-, Nachstell- und Kontrollarbeiten an elektrischen, pneumatischen, hydraulischen und kältetechnischen Bauteilen und Baugruppen von Baumaschinen und Anbaugeräten (zB Elektromotoren, Spannungserzeuger, Verbraucher, Beleuchtung, Hydraulikpumpen, Ventile, Zylinder, Speicher, Behälter, usw.) | |
8. | – | – | Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktionsweise der elektronischen Bauteile und Baugruppen von Baumaschinen und Anbaugeräten (zB On-board-Systeme, Motormanagementsysteme, Bus- bzw. ISO-Bussysteme, Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik, Navigations-systeme) | |
9. | – | – | – | Mitarbeiten bei Reparatur-, Wartungs-, Prüf-, Montage- und Umbauarbeiten an elektronischen Bauteilen und Baugruppen von Baumaschinen und Anbaugeräten (zB On-board-Systeme, Motormanagement-systeme, Bus- bzw. ISO-Bussysteme, Sicherheits-, Komfort- und Kommunikations-elektronik, Navigationssysteme) |
10. | Anwenden der persönlichen Schutzausrüstungen PSA (zB Absturzsicherung) sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen | |||
11. | Kenntnis der berufsspezifischen Vorschriften (zB Transportvorschriften, Feuerlöschanlagen, Schutzvorschriften für Fahrerhäuser, Überprüfung gemäß der AM-VO [Arbeitsmittel-Verordnung]) und Normen |
(3) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, zu entsprechen.
0 Kommentare zu § 3 BmtAusbVO