§ 9 BImmoG

BImmoG - Bundesimmobiliengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Als primäre und überwiegende Aufgabe der Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes mbH hat die Errichtungserklärung die Erbringung von Hausverwaltungs- und Baubetreuungsleistungen für die Bundesimmobiliengesellschaft mbH zu marktkonformen Bedingungen vorzusehen. Daneben hat die Errichtungserklärung vorzusehen, dass die Gesellschaft derartige Leistungen in untergeordnetem Ausmaß auch für Dritte erbringen kann.

In Kraft seit 30.12.2000 bis 31.12.9999
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