§ 8 BImmoG Kollektivvertragsfähigkeit

BImmoG - Bundesimmobiliengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes mbH ist kollektivvertragsfähig im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1974, in der jeweils geltenden Fassung.

In Kraft seit 30.12.2000 bis 31.12.9999
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