§ 67c BiBuG 2014

BiBuG 2014 - Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

§ 52a Abs. 14 und § 52e Abs. 4 treten mit Ablauf des 24. Mai 2018 außer Kraft.

In Kraft seit 18.05.2018 bis 31.12.9999
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