Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.03.2025
Paragraph 67 c,
§ 52a Abs. 14 und § 52e Abs. 4 treten mit Ablauf des 24. Mai 2018 außer Kraft. Paragraph 52 a, Absatz 14 und Paragraph 52 e, Absatz 4, treten mit Ablauf des 24. Mai 2018 außer Kraft.
In Kraft seit 18.05.2018 bis 31.12.9999
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