§ 67e BiBuG 2014

BiBuG 2014 - Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

§ 2 Abs. 2 Z 7a tritt mit 20. Mai 2020 in Kraft.

In Kraft seit 07.08.2020 bis 31.12.9999
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