Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.03.2025
Paragraph 67 e,
§ 2 Abs. 2 Z 7a tritt mit 20. Mai 2020 in Kraft. Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 7 a, tritt mit 20. Mai 2020 in Kraft.
In Kraft seit 07.08.2020 bis 31.12.9999
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