§ 67g BiBuG 2014

BiBuG 2014 - Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

§ 2 Abs. 1 Z 6 und § 3 Abs. 2 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 240/2021 treten mit 6. Jänner 2022 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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