Auftraggeberbezogene Sorgfaltspflichten sind auf risikobasierter Grundlage einzuhalten bei
1. | Begründung einer Geschäftsbeziehung oder | |||||||||
2. | Ausführung gelegentlicher Transaktionen oder | |||||||||
3. | Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, ungeachtet etwaiger Ausnahmeregelungen, Befreiungen oder Schwellenwerte oder | |||||||||
4. | Zweifel an der Richtigkeit oder Eignung erhaltener Auftraggeberidentifikationsdaten. |
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