§ 29 BHAG-G Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften

BHAG-G - Buchhaltungsagenturgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.03.2025
§ 29.Paragraph 29,

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung. Dies gilt nicht für die Verweisungen auf das BHG in den § 20 Abs. 2 und § 21 Abs.1. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung. Dies gilt nicht für die Verweisungen auf das BHG in den Paragraph 20, Absatz 2 und Paragraph 21, Absatz ,

In Kraft seit 01.05.2004 bis 31.12.9999
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