Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz (Bgld. LVwGG) Fundstelle

Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.12.2024 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 20.12.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 104/2024
  3. § 0 gültig von 08.08.2020 bis 19.12.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 54/2020
  4. § 0 gültig von 20.11.2019 bis 07.08.2020 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 85/2019
  5. § 0 gültig von 01.11.2015 bis 19.11.2019 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 50/2015
  6. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2015 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 57/2014

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück
Organisation des Landesverwaltungsgerichtes

1. Abschnitt

§ 1

Einrichtung, Sitz

§ 2

Zusammensetzung

§ 3

Angelobung

§ 4

Unabhängigkeit

§ 5

Unvereinbarkeit

2. Abschnitt
Organe

§ 6

Präsidentin oder Präsident, Leitung

§ 7

Vollversammlung

§ 8

Disziplinargericht

3. Abschnitt
Geschäftsgang

§ 9

Einzelrichterinnen, Einzelrichter, Senate

§ 10

Aufgaben der oder des Senatsvorsitzenden

§ 11

Aufgaben der Berichterstatterin oder des Berichterstatters

§ 12

Gemeinsame Verhandlung

§ 13

Beratung und Abstimmung

§ 14

Fachkundige Laienrichterinnen und -richter

§ 15

Amtssachverständige

§ 16

Revisionsbefugnisse

§ 17

Geschäftsverteilung

§ 18

Geschäftsordnung

§ 19

Geschäftsstelle und Evidenzstelle

§ 20

Tätigkeitsbericht und Übermittlungspflicht

4. Abschnitt
Verfahren bei Anträgen betreffend die Einsetzung und die Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen des Burgenländischen Landtages

§ 20a

Verfahren bei Anfechtung von Beschlüssen des Präsidenten des Landtages, mit denen ein Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses des Burgenländischen Landtages für ganz oder teilweise unzulässig erklärt wird

§ 20b

Verfahren bei einem Antrag auf Feststellung des hinreichenden Umfangs von grundsätzlichen Beweisbeschlüssen des Präsidenten des Landtages

§ 20c

Verfahren bei einem Antrag auf Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses, mit dem das Bestehen eines sachlichen Zusammenhanges eines Verlangens eines Viertels der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses des Landtages betreffend die Erhebung weiterer Beweise mit dem Untersuchungsgegenstand bestritten wird

§ 20d

Verfahren bei einem Antrag auf Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses, mit dem das Bestehen eines sachlichen Zusammenhanges eines Verlangens eines Viertels der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses des Landtages betreffend die Ladung einer Auskunftsperson mit dem Untersuchungsgegenstand bestritten wird

§ 20e

Ausfertigungen in den Verfahren gemäß diesem Abschnitt

2. Hauptstück
Dienst- und Besoldungsrecht

1. Abschnitt
Beginn und Ende der Mitgliedschaft

§ 21

Ernennung der Mitglieder

§ 22

Amtsenthebung

2. Abschnitt
Dienst-, besoldungs- und pensionsrechtliche Bestimmungen

§ 23

Allgemeines

§ 24

Anwendbarkeit des Burgenländischen Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetzes 2001

§ 25

Besoldungsrechtliche Übergangsbestimmungen

§ 25a

Besoldungsreform 2015 - Überleitung bestehender Dienstverhältnisse

§ 26

Außerdienststellung von Mandataren und Funktionären

§ 27

Verbot der Mischverwendung, Nebentätigkeit

§ 28

Dienstort, Dienstreisen

§ 29

Leistungsfeststellung

§ 30

Dienstliche Ausbildung

§ 31

Versetzung, Dienstzuteilung, Entsendung, Verwendungsänderung

§ 32

Disziplinarrecht

§ 33

Entscheidungen in Dienstrechtsangelegenheiten

§ 34

Versetzung in den Ruhestand

§ 35

Verwendungsbezeichnungen

3. Abschnitt
Personalvertretung

§ 36

Anwendbarkeit des Burgenländischen Landes-Personalvertretungsgesetzes

3. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 37

Datenschutzbestimmungen

§ 38

Verweisungen

§ 38a

Umsetzungshinweis

§ 39

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand vor dem 19.12.2024

In Kraft vom 08.08.2020 bis 19.12.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 20.12.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 104/2024
  3. § 0 gültig von 08.08.2020 bis 19.12.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 54/2020
  4. § 0 gültig von 20.11.2019 bis 07.08.2020 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 85/2019
  5. § 0 gültig von 01.11.2015 bis 19.11.2019 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 50/2015
  6. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2015 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 57/2014

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück
Organisation des Landesverwaltungsgerichtes

1. Abschnitt

§ 1

Einrichtung, Sitz

§ 2

Zusammensetzung

§ 3

Angelobung

§ 4

Unabhängigkeit

§ 5

Unvereinbarkeit

2. Abschnitt
Organe

§ 6

Präsidentin oder Präsident, Leitung

§ 7

Vollversammlung

§ 8

Disziplinargericht

3. Abschnitt
Geschäftsgang

§ 9

Einzelrichterinnen, Einzelrichter, Senate

§ 10

Aufgaben der oder des Senatsvorsitzenden

§ 11

Aufgaben der Berichterstatterin oder des Berichterstatters

§ 12

Gemeinsame Verhandlung

§ 13

Beratung und Abstimmung

§ 14

Fachkundige Laienrichterinnen und -richter

§ 15

Amtssachverständige

§ 16

Revisionsbefugnisse

§ 17

Geschäftsverteilung

§ 18

Geschäftsordnung

§ 19

Geschäftsstelle und Evidenzstelle

§ 20

Tätigkeitsbericht und Übermittlungspflicht

4. Abschnitt
Verfahren bei Anträgen betreffend die Einsetzung und die Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen des Burgenländischen Landtages

§ 20a

Verfahren bei Anfechtung von Beschlüssen des Präsidenten des Landtages, mit denen ein Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses des Burgenländischen Landtages für ganz oder teilweise unzulässig erklärt wird

§ 20b

Verfahren bei einem Antrag auf Feststellung des hinreichenden Umfangs von grundsätzlichen Beweisbeschlüssen des Präsidenten des Landtages

§ 20c

Verfahren bei einem Antrag auf Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses, mit dem das Bestehen eines sachlichen Zusammenhanges eines Verlangens eines Viertels der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses des Landtages betreffend die Erhebung weiterer Beweise mit dem Untersuchungsgegenstand bestritten wird

§ 20d

Verfahren bei einem Antrag auf Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses, mit dem das Bestehen eines sachlichen Zusammenhanges eines Verlangens eines Viertels der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses des Landtages betreffend die Ladung einer Auskunftsperson mit dem Untersuchungsgegenstand bestritten wird

§ 20e

Ausfertigungen in den Verfahren gemäß diesem Abschnitt

2. Hauptstück
Dienst- und Besoldungsrecht

1. Abschnitt
Beginn und Ende der Mitgliedschaft

§ 21

Ernennung der Mitglieder

§ 22

Amtsenthebung

2. Abschnitt
Dienst-, besoldungs- und pensionsrechtliche Bestimmungen

§ 23

Allgemeines

§ 24

Anwendbarkeit des Burgenländischen Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetzes 2001

§ 25

Besoldungsrechtliche Übergangsbestimmungen

§ 25a

Besoldungsreform 2015 - Überleitung bestehender Dienstverhältnisse

§ 26

Außerdienststellung von Mandataren und Funktionären

§ 27

Verbot der Mischverwendung, Nebentätigkeit

§ 28

Dienstort, Dienstreisen

§ 29

Leistungsfeststellung

§ 30

Dienstliche Ausbildung

§ 31

Versetzung, Dienstzuteilung, Entsendung, Verwendungsänderung

§ 32

Disziplinarrecht

§ 33

Entscheidungen in Dienstrechtsangelegenheiten

§ 34

Versetzung in den Ruhestand

§ 35

Verwendungsbezeichnungen

3. Abschnitt
Personalvertretung

§ 36

Anwendbarkeit des Burgenländischen Landes-Personalvertretungsgesetzes

3. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 37

Datenschutzbestimmungen

§ 38

Verweisungen

§ 38a

Umsetzungshinweis

§ 39

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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