§ 39 Bgld. LVwGG Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999

(1) (Verfassungsbestimmung) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:

1.

das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland, LGBl. Nr. 84/1990;

2.

der zweite Abschnitt des 2. Hauptstücks des LBDG 1997.

(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 57/2014 treten in Kraft:

1.

das Inhaltsverzeichnis, § 6 Abs. 2, § 11 Z 7, § 25 Abs. 1 und 2 und § 26 Abs. 3 mit 1. Jänner 2014,

2.

§ 24 Abs. 4, 7, 8 und 9 mit 1. März 2014.

(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 50/2015 treten in Kraft:

1.

§ 24 Abs. 4 in der Fassung der Z 4 dieses Gesetzes, § 24 Abs. 7, 8 und 9 mit 1. März 2015,

2.

der den § 25a betreffenden Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 24 Abs. 1, § 24 Abs. 4 in der Fassung der Z 5 dieses Gesetzes, § 24 Abs. 5, § 25 Abs. 2 und § 25a mit 1. November 2015; gleichzeitig treten § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 3 außer Kraft.

(5) § 24 Abs. 4, 7, 8 und 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 64/2016 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(6) § 24 Abs. 4, 7, 8 und 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2017 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(7) § 37 Abs. 2 bis 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

Stand vor dem 19.12.2024

In Kraft vom 01.06.2024 bis 19.12.2024

(1) (Verfassungsbestimmung) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:

1.

das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland, LGBl. Nr. 84/1990;

2.

der zweite Abschnitt des 2. Hauptstücks des LBDG 1997.

(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 57/2014 treten in Kraft:

1.

das Inhaltsverzeichnis, § 6 Abs. 2, § 11 Z 7, § 25 Abs. 1 und 2 und § 26 Abs. 3 mit 1. Jänner 2014,

2.

§ 24 Abs. 4, 7, 8 und 9 mit 1. März 2014.

(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 50/2015 treten in Kraft:

1.

§ 24 Abs. 4 in der Fassung der Z 4 dieses Gesetzes, § 24 Abs. 7, 8 und 9 mit 1. März 2015,

2.

der den § 25a betreffenden Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 24 Abs. 1, § 24 Abs. 4 in der Fassung der Z 5 dieses Gesetzes, § 24 Abs. 5, § 25 Abs. 2 und § 25a mit 1. November 2015; gleichzeitig treten § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 3 außer Kraft.

(5) § 24 Abs. 4, 7, 8 und 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 64/2016 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(6) § 24 Abs. 4, 7, 8 und 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2017 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(7) § 37 Abs. 2 bis 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

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