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(1) (Verfassungsbestimmung) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:
1. | das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland, LGBl. Nr. 84/1990; | |||||||||
2. | der zweite Abschnitt des 2. Hauptstücks des LBDG 1997. |
(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 57/2014 treten in Kraft:
1. | das Inhaltsverzeichnis, § 6 Abs. 2, § 11 Z 7, § 25 Abs. 1 und 2 und § 26 Abs. 3 mit 1. Jänner 2014, | |||||||||
2. | § 24 Abs. 4, 7, 8 und 9 mit 1. März 2014. |
(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 50/2015 treten in Kraft:
1. | § 24 Abs. 4 in der Fassung der Z 4 dieses Gesetzes, § 24 Abs. 7, 8 und 9 mit 1. März 2015, | |||||||||
2. | der den § 25a betreffenden Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 24 Abs. 1, § 24 Abs. 4 in der Fassung der Z 5 dieses Gesetzes, § 24 Abs. 5, § 25 Abs. 2 und § 25a mit 1. November 2015; gleichzeitig treten § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 3 außer Kraft. |
(5) § 24 Abs. 4, 7, 8 und 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 64/2016 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(6) § 24 Abs. 4, 7, 8 und 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2017 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
(7) § 37 Abs. 2 bis 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.
(1) (Verfassungsbestimmung) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:
1. | das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland, LGBl. Nr. 84/1990; | |||||||||
2. | der zweite Abschnitt des 2. Hauptstücks des LBDG 1997. |
(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 57/2014 treten in Kraft:
1. | das Inhaltsverzeichnis, § 6 Abs. 2, § 11 Z 7, § 25 Abs. 1 und 2 und § 26 Abs. 3 mit 1. Jänner 2014, | |||||||||
2. | § 24 Abs. 4, 7, 8 und 9 mit 1. März 2014. |
(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 50/2015 treten in Kraft:
1. | § 24 Abs. 4 in der Fassung der Z 4 dieses Gesetzes, § 24 Abs. 7, 8 und 9 mit 1. März 2015, | |||||||||
2. | der den § 25a betreffenden Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 24 Abs. 1, § 24 Abs. 4 in der Fassung der Z 5 dieses Gesetzes, § 24 Abs. 5, § 25 Abs. 2 und § 25a mit 1. November 2015; gleichzeitig treten § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 3 außer Kraft. |
(5) § 24 Abs. 4, 7, 8 und 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 64/2016 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(6) § 24 Abs. 4, 7, 8 und 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2017 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
(7) § 37 Abs. 2 bis 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.