Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
§ 3 Abs. 4 letzter Satz in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 69/1991 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.“
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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