Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes sind die Behörden, Ämter und anderen Verwaltungsstellen des Landes, die nach ihrem organisatorischen Aufbau eine verwaltungsmäßige oder betriebstechnische Einheit darstellen.
In Kraft seit 01.03.2011 bis 31.12.9999
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