Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1988 in Kraft.
(2) § 8 Abs. 1 und 3 sowie § 11 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 28.07.2015 bis 31.12.9999
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