§ 13 Bgld. LFG Inkrafttreten

Bgld. Landwirtschaftsförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.07.2015 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1988 in Kraft.

(2) § 8 Abs. 1 und 3 sowie § 11 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 27.07.2015

In Kraft vom 01.01.1988 bis 27.07.2015

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1988 in Kraft.

(2) § 8 Abs. 1 und 3 sowie § 11 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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