§ 26 Bgld. ISUG (Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz), Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde - JUSLINE Österreich
§ 26 Bgld. ISUG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Bgld. ISUG - Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Umweltinformationen nach diesem Landesgesetz sind soweit im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden zu besorgen, als diese landesgesetzlich übertragene Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes im Rahmen des eigenen Wirkungsbereiches wahrnehmen.
In Kraft seit 01.03.2007 bis 31.12.9999
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