Umweltinformationen sind sämtliche Informationen in schriftlicher, visueller, akustischer, elektronischer oder sonstiger materieller Form über
1. | den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Land, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich genetisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen; | |||||||||
2. | Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung oder Abfall einschließlich radioaktiven Abfalls, Emissionen, Ableitungen oder sonstiges Freisetzen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die unter Z 1 genannten Umweltbestandteile auswirken oder wahrscheinlich auswirken; | |||||||||
3. | Maßnahmen (einschließlich Verwaltungsmaßnahmen), wie beispielsweise Politiken, Gesetze, Pläne und Programme, Umweltvereinbarungen und Tätigkeiten, die sich auf die unter Z 1 und 2 genannten Umweltbestandteile und -faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken sowie Maßnahmen oder Tätigkeiten zum Schutz dieser Elemente; | |||||||||
4. | Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts; | |||||||||
5. | Kosten/Nutzen-Analysen und sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die im Rahmen der unter Z 3 genannten Maßnahmen und Tätigkeiten verwendet werden; | |||||||||
6. | den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit einschließlich - soweit diesbezüglich von Bedeutung - Kontamination der Nahrungskette, Bedingungen für menschliches Leben sowie Kulturstätten und Bauwerke in dem Maße, in dem sie vom Zustand der in Z 1 genannten Umweltbestandteile oder - durch diese Bestandteile - von den in den Z 2 und 3 aufgeführten Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten betroffen sind oder sein können. |
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