§ 9b Bgld. ISUG

Bgld. ISUG - Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.08.2024

Auf Feuerungsanlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 sind die Bestimmungen des Kapitels III der Industrieemissions-Richtlinie und die Technischen Bestimmungen für Feuerungsanlagen gemäß Anlage 4 anzuwenden.

In Kraft seit 27.04.2021 bis 31.12.9999
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