Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Für Gemeindeverbände, die durch Bundesgesetz oder im Wege der Vollziehung des Bundes gebildet werden, gelten die organisationsrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes.
In Kraft seit 31.12.1986 bis 31.12.9999
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