Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Dieses Gesetz regelt den Auf- und Ausbau einer umweltrelevanten Geodateninfrastruktur.
In Kraft seit 28.01.2011 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 1 Bgld. GeoDIG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 Bgld. GeoDIG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 1 Bgld. GeoDIG