Der Bürgermeister kann sich durch Erklärung zur Leistung eines Beitrages in eine von ihm ausgewählte Pensionskasse verpflichten. Bei Abgabe einer solchen Erklärung
1. | verringern sich die ihm nach den §§ 3 und 6, 11 oder 17 gebührenden Bezüge auf zehn Elftel und | |||||||||
2. | ist von der jeweiligen Gemeinde für den Bürgermeister ein Beitrag von 10% der gemäß Z 1 verringerten Bezüge und Sonderzahlungen an die Pensionskasse zu leisten. |
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