Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
(1) Artikel I tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft
In Kraft seit 16.01.2002 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 3 Bgld. GBG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 3 Bgld. GBG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 3 Bgld. GBG