Art. 3 Bgld. GBG

Bgld. GBG - Burgenländisches Gemeindebezügegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

(1) Artikel I tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft

In Kraft seit 16.01.2002 bis 31.12.9999
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