Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Soweit in diesem Gesetz personenbezogene Ausdrücke in männlicher Form verwendet werden, gelten sie auch für Personen weiblichen Geschlechts. Sie können, soweit dies sprachlich möglich ist, von Frauen in weiblicher Form verwendet werden.
In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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