Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
(1) Zulassungsstelle für Bautechnische Zulassungen ist das Österreichische Institut für Bautechnik.
(2) Die Zulassungsstelle hat jährlich auf geeignete Weise (zB im Internet) eine Liste der erteilten Bautechnischen Zulassungen zu veröffentlichen.
In Kraft seit 08.11.2016 bis 31.12.9999
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