Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Die in den §§ 31, 34 Abs. 4, 44 Abs. 1 und 44k vorgesehene Anwendung des § 41 Abs. 2 und 3 des Pensionsgesetzes 1965 entfällt bis 31. Dezember 2011.
In Kraft seit 19.08.2010 bis 31.12.9999
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