Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 (BerufSchOG 1995) Fundstelle

BerufSchOG 1995 - Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetz 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 - BerufSchOG 1995
StF: LGBl Nr 65/1995 (WV)

Änderung

LGBl Nr 71/1997 (Blg LT 11. GP: RV 475, AB 551, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 110/2006 (Blg LT 13. GP: RV 649, 3. Sess AB 029, 4. Sess)

LGBl Nr 51/2014 (Blg LT 15. GP: RV 649, AB 791, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 64/2018 (Blg LT 16. GP: RV 12, AB 42, jeweils 1. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

 

              § 1         Allgemeine Bestimmungen

 

2. Abschnitt

Organisation der Berufsschulen

 

              § 2         Aufbau der Berufsschulen

              § 3         Organisationsformen der Berufsschulen

              § 4         Voraussetzungen für die Errichtung und die Erhaltung von Berufsschulen

 

3. Abschnitt

Errichtung und Führung der Berufsschulen

 

              § 5         Bewilligung für die Errichtung der Berufsschulen

              § 6         Beschaffenheit der Liegenschaften und Räume

              § 7         Richtlinien für die bauliche Gestaltung und Einrichtung der Liegenschaften und Räume

              § 8         Wohnungen für Schulleiter, Lehrer, Schulwarte und  Hauswarte

              § 9         Bewilligung von Bauplänen für Schulbauten

              § 10       Benützungsbewilligung

              § 11       Widmung von Liegenschaften, Räumen, besonderen Einrichtungen und Unterrichtsmitteln für Berufsschulzwecke

              § 12       Enteignung für Berufsschulbauten

              § 13       Lehrer

              § 14       Allgemeine Zugänglichkeit der Berufsschulen

              § 15       Deutschförderklassen und Deutschförderkurse

              § 16       (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 64/2018)

              § 17       (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 64/2018)

              § 18       Einrichtungen und Unterrichtsmittel

              § 18a     Stellenplan und Stundenkontingente 

              § 18b     Teilrechtsfähigkeit

              § 18c     Erweiterte Teilrechtsfähigkeit

 

4. Abschnitt

Schulsprengelbestimmungen

 

              § 19       Schulsprengel

              § 20       Festsetzung der Schulsprengel

              § 21       Sprengelangehörigkeit

 

5. Abschnitt

Kostenregelungen

 

              § 22       Bestreitung der Kosten für die Errichtung und Erhaltung der Berufsschulen

              § 23       Beitragsleistung zum Sachaufwand der Berufsschulen

              § 24       Verrechnung der Beiträge

              § 25       Beitragsvereinbarungen

              § 26       Beitragspflichtige Gemeinden anderer Bundesländer; Verhältnis Salzburger Gemeinden zu gesetzlichen Schulerhaltern anderer Bundesländer

              § 27       Kosten des Unterrichtes

 

5a. Abschnitt

Schulcluster

 

              § 27a     Bildung von Pflichtschulclustern

              § 27b     Clusterleitung

              § 27c     Schulcluster mit Bundesschulen

 

6. Abschnitt

Sonstige Bestimmungen

 

              § 28       Stillegung und Auflassung von Berufsschulen

              § 29       Schülerheime

              § 30       Aufsicht über die Erhaltung der Berufsschulen

              § 31       Verfahrensbestimmungen

              § 31a     Verweisungen

              § 32       Übergangsbestimmungen

              § 33       Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen hiezu

In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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