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Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 - BerufSchOG 1995
StF: LGBl Nr 65/1995 (WV)
Änderung
LGBl Nr 71/1997 (Blg LT 11. GP: RV 475, AB 551, jeweils 2. Sess)
LGBl Nr 110/2006 (Blg LT 13. GP: RV 649, 3. Sess AB 029, 4. Sess)
LGBl Nr 51/2014 (Blg LT 15. GP: RV 649, AB 791, jeweils 2. Sess)
LGBl Nr 64/2018 (Blg LT 16. GP: RV 12, AB 42, jeweils 1. Sess)
Präambel/Promulgationsklausel
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt |
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Organisation der Berufsschulen
2. Abschnitt | |
Organisation der Berufsschulen |
§ 2 Aufbau der Berufsschulen
§ 3 Organisationsformen der Berufsschulen
§ 4 Voraussetzungen für die Errichtung und die Erhaltung von Berufsschulen
Errichtung und Führung der Berufsschulen
3. Abschnitt | |
Errichtung und Führung der Berufsschulen |
§ 5 Bewilligung für die Errichtung der Berufsschulen
§ 6 Beschaffenheit der Liegenschaften und Räume
§ 7 Richtlinien für die bauliche Gestaltung und Einrichtung der Liegenschaften und Räume
§ 8 Wohnungen für Schulleiter, Lehrer, Schulwarte und Hauswarte
§ 9 Bewilligung von Bauplänen für Schulbauten
§ 10 Benützungsbewilligung
§ 11 Widmung von Liegenschaften, Räumen, besonderen Ein-richtungenEinrichtungen und Unterrichtsmitteln für Berufsschulzwecke
§ 12 Enteignung für Berufsschulbauten
§ 13 Lehrer
§ 14 Allgemeine Zugänglichkeit der Berufsschulen
§ 15 Deutschförderklassen und Deutschförderkurse
§ 16 (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 64/2018)
§ 17 (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 64/2018)
§ 18 Einrichtungen und Unterrichtsmittel
§ 18a (Anm: tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft)Stellenplan und Stundenkontingente
§ 18b Teilrechtsfähigkeit
§ 18c Erweiterte Teilrechtsfähigkeit
Schulsprengelbestimmungen
4. Abschnitt | |
Schulsprengelbestimmungen |
§ 19 Schulsprengel
§ 20 Festsetzung der Schulsprengel
§ 21 Sprengelangehörigkeit
Kostenregelungen
5. Abschnitt | |
Kostenregelungen |
§ 22 Bestreitung der Kosten für die Errichtung und Erhaltung der Berufsschulen
§ 23 Beitragsleistung zum Sachaufwand der Berufsschulen
§ 24 Verrechnung der Beiträge
§ 25 Beitragsvereinbarungen
§ 26 Beitragspflichtige Gemeinden anderer Bundesländer; Verhältnis Salzburger Gemeinden zu gesetzlichen Schulerhaltern anderer Bundesländer
§ 27 Kosten des Unterrichtes
5a. Abschnitt | |
Schulcluster |
§ 27a Bildung von Pflichtschulclustern
§ 27b Clusterleitung
§ 27c Schulcluster mit Bundesschulen
Sonstige Bestimmungen
6. Abschnitt | |
Sonstige Bestimmungen |
§ 28 Stillegung und Auflassung von Berufsschulen
§ 29 Schülerheime
§ 30 Aufsicht über die Erhaltung der Berufsschulen
§ 31 Verfahrensbestimmungen
§ 31a Verweisungen
§ 32 Übergangsbestimmungen
§ 33 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen hiezu
Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 - BerufSchOG 1995
StF: LGBl Nr 65/1995 (WV)
Änderung
LGBl Nr 71/1997 (Blg LT 11. GP: RV 475, AB 551, jeweils 2. Sess)
LGBl Nr 110/2006 (Blg LT 13. GP: RV 649, 3. Sess AB 029, 4. Sess)
LGBl Nr 51/2014 (Blg LT 15. GP: RV 649, AB 791, jeweils 2. Sess)
LGBl Nr 64/2018 (Blg LT 16. GP: RV 12, AB 42, jeweils 1. Sess)
Präambel/Promulgationsklausel
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt |
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Organisation der Berufsschulen
2. Abschnitt | |
Organisation der Berufsschulen |
§ 2 Aufbau der Berufsschulen
§ 3 Organisationsformen der Berufsschulen
§ 4 Voraussetzungen für die Errichtung und die Erhaltung von Berufsschulen
Errichtung und Führung der Berufsschulen
3. Abschnitt | |
Errichtung und Führung der Berufsschulen |
§ 5 Bewilligung für die Errichtung der Berufsschulen
§ 6 Beschaffenheit der Liegenschaften und Räume
§ 7 Richtlinien für die bauliche Gestaltung und Einrichtung der Liegenschaften und Räume
§ 8 Wohnungen für Schulleiter, Lehrer, Schulwarte und Hauswarte
§ 9 Bewilligung von Bauplänen für Schulbauten
§ 10 Benützungsbewilligung
§ 11 Widmung von Liegenschaften, Räumen, besonderen Ein-richtungenEinrichtungen und Unterrichtsmitteln für Berufsschulzwecke
§ 12 Enteignung für Berufsschulbauten
§ 13 Lehrer
§ 14 Allgemeine Zugänglichkeit der Berufsschulen
§ 15 Deutschförderklassen und Deutschförderkurse
§ 16 (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 64/2018)
§ 17 (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 64/2018)
§ 18 Einrichtungen und Unterrichtsmittel
§ 18a (Anm: tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft)Stellenplan und Stundenkontingente
§ 18b Teilrechtsfähigkeit
§ 18c Erweiterte Teilrechtsfähigkeit
Schulsprengelbestimmungen
4. Abschnitt | |
Schulsprengelbestimmungen |
§ 19 Schulsprengel
§ 20 Festsetzung der Schulsprengel
§ 21 Sprengelangehörigkeit
Kostenregelungen
5. Abschnitt | |
Kostenregelungen |
§ 22 Bestreitung der Kosten für die Errichtung und Erhaltung der Berufsschulen
§ 23 Beitragsleistung zum Sachaufwand der Berufsschulen
§ 24 Verrechnung der Beiträge
§ 25 Beitragsvereinbarungen
§ 26 Beitragspflichtige Gemeinden anderer Bundesländer; Verhältnis Salzburger Gemeinden zu gesetzlichen Schulerhaltern anderer Bundesländer
§ 27 Kosten des Unterrichtes
5a. Abschnitt | |
Schulcluster |
§ 27a Bildung von Pflichtschulclustern
§ 27b Clusterleitung
§ 27c Schulcluster mit Bundesschulen
Sonstige Bestimmungen
6. Abschnitt | |
Sonstige Bestimmungen |
§ 28 Stillegung und Auflassung von Berufsschulen
§ 29 Schülerheime
§ 30 Aufsicht über die Erhaltung der Berufsschulen
§ 31 Verfahrensbestimmungen
§ 31a Verweisungen
§ 32 Übergangsbestimmungen
§ 33 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen hiezu