§ 35 BerufSchOG 1995 § 35

BerufSchOG 1995 - Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetz 1995

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Es treten in Kraft:

1.

§ 7 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 92/2018 mit 1. Jänner 2019;

2.

die §§ 20 Abs 1 und 31a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 92/2018 mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Tag.

In Kraft seit 19.12.2018 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 35 BerufSchOG 1995


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 35 BerufSchOG 1995 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 35 BerufSchOG 1995


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 35 BerufSchOG 1995


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 35 BerufSchOG 1995 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis BerufSchOG 1995 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 34 BerufSchOG 1995
Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 (BerufSchOG 1995) Fundstelle