Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Fähigkeit zur Ausübung von handwerklichen Tätigkeiten, für die eine über die bloße Einweisung am Arbeitsplatz hinausgehende Anlernzeit erforderlich ist, und dauernde Verwendung auf diesem Gebiet.
In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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