§ 260 BDG 1979

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Für die Wachebeamten sind die Verwendungsgruppen W 1 und W 2 vorgesehen.

In Kraft seit 12.08.2000 bis 31.12.9999
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