Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.12.2024
Für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung sind die Verwendungsgruppen A bis E, für die Beamten in handwerklicher Verwendung die Verwendungsgruppen P 1 bis P 5 vorgesehen.
In Kraft seit 01.01.1996 bis 31.12.9999
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