§ 207b BDG 1979 Inhalt der Ausschreibung

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Ausschreibung hat
    1. 1.Ziffer einsdie mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben,
    2. 2.Ziffer 2die Ernennungserfordernisse,
    3. 3.Ziffer 3den Hinweis auf das Erfordernis des § 207f Abs. 1 Z 2§ 207e Abs. 2 Z 2,den Hinweis auf das Erfordernis des Paragraph 207 fe, Absatz eins2, Ziffer 2,,
    4. 4.Ziffer 4den Dienstort,
    5. 5.Ziffer 5die Schule,
    6. 6.Ziffer 6den Hinweis, daß die Darstellung der Vorstellungen des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in der leitenden Funktion erwünscht ist,
    7. 7.Ziffer 7den Hinweis auf die Übermittlung der Bewerbung und der Darstellung gemäß Z 6 an die im § 207e Abs. 1 genannten Organe,den Hinweis auf die Übermittlung der Bewerbung und der Darstellung gemäß Ziffer 6, an die im Paragraph 207 e, Absatz eins, genannten Organe,
    8. 4.Ziffer 4den Hinweis, dass in der Bewerbung die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung, die Führungs- und Managementkompetenzen sowie die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen sind,
    9. 85.Ziffer 85den Hinweis
      1. a)Litera aauf die Möglichkeit, der Bewerbung neben der Darstellung gemäß Z 6 weitere Unterlagen anzuschließen, undauf die Möglichkeit, der Bewerbung neben der Darstellung gemäß Ziffer 6, weitere Unterlagen anzuschließen, und
      2. b)Litera bauf die für eine Übermittlung dieser Unterlagen an ein im § 207e Abs. 1 genanntes Organ erforderliche Zustimmung des Bewerbers,auf die für eine Übermittlung dieser Unterlagen an ein im Paragraph 207 e, Absatz eins, genanntes Organ erforderliche Zustimmung des Bewerbers,
      Dienstort,
    10. 6.Ziffer 6die Schule oder die Schulen (den Schulcluster),
    11. 97.Ziffer 97die Bewerbungsfrist und
    12. 108.Ziffer 108die Einreichungsstelle für die Bewerbungsgesuche
    zu enthalten.
  2. (2)Absatz 2Wenn es für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes zweckmäßig ist, sind in der Ausschreibung auch zusätzliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten anzuführen. Als Nachweise hiefür kommen insbesondere wissenschaftliche fachspezifische Arbeiten und Publikationen, zusätzliche Studien und Auslands- oder Praxiserfahrungen in Betracht.
  3. (2)Absatz 2Wenn es sich für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes als erforderlich erweist, sind in der Ausschreibung zusätzliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten anzuführen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.1997 bis 31.12.2018
  1. (1)Absatz einsDie Ausschreibung hat
    1. 1.Ziffer einsdie mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben,
    2. 2.Ziffer 2die Ernennungserfordernisse,
    3. 3.Ziffer 3den Hinweis auf das Erfordernis des § 207f Abs. 1 Z 2§ 207e Abs. 2 Z 2,den Hinweis auf das Erfordernis des Paragraph 207 fe, Absatz eins2, Ziffer 2,,
    4. 4.Ziffer 4den Dienstort,
    5. 5.Ziffer 5die Schule,
    6. 6.Ziffer 6den Hinweis, daß die Darstellung der Vorstellungen des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in der leitenden Funktion erwünscht ist,
    7. 7.Ziffer 7den Hinweis auf die Übermittlung der Bewerbung und der Darstellung gemäß Z 6 an die im § 207e Abs. 1 genannten Organe,den Hinweis auf die Übermittlung der Bewerbung und der Darstellung gemäß Ziffer 6, an die im Paragraph 207 e, Absatz eins, genannten Organe,
    8. 4.Ziffer 4den Hinweis, dass in der Bewerbung die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung, die Führungs- und Managementkompetenzen sowie die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen sind,
    9. 85.Ziffer 85den Hinweis
      1. a)Litera aauf die Möglichkeit, der Bewerbung neben der Darstellung gemäß Z 6 weitere Unterlagen anzuschließen, undauf die Möglichkeit, der Bewerbung neben der Darstellung gemäß Ziffer 6, weitere Unterlagen anzuschließen, und
      2. b)Litera bauf die für eine Übermittlung dieser Unterlagen an ein im § 207e Abs. 1 genanntes Organ erforderliche Zustimmung des Bewerbers,auf die für eine Übermittlung dieser Unterlagen an ein im Paragraph 207 e, Absatz eins, genanntes Organ erforderliche Zustimmung des Bewerbers,
      Dienstort,
    10. 6.Ziffer 6die Schule oder die Schulen (den Schulcluster),
    11. 97.Ziffer 97die Bewerbungsfrist und
    12. 108.Ziffer 108die Einreichungsstelle für die Bewerbungsgesuche
    zu enthalten.
  2. (2)Absatz 2Wenn es für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes zweckmäßig ist, sind in der Ausschreibung auch zusätzliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten anzuführen. Als Nachweise hiefür kommen insbesondere wissenschaftliche fachspezifische Arbeiten und Publikationen, zusätzliche Studien und Auslands- oder Praxiserfahrungen in Betracht.
  3. (2)Absatz 2Wenn es sich für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes als erforderlich erweist, sind in der Ausschreibung zusätzliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten anzuführen.

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