§ 207b BDG 1979 Inhalt der Ausschreibung

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

(1) Die Ausschreibung hat

1.

die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben,

2.

die Ernennungserfordernisse,

3.

den Hinweis auf das Erfordernis des § 207f Abs. 1 Z 2§ 207e Abs. 2 Z 2,

4.

den DienstortHinweis, dass in der Bewerbung die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung, die Führungs- und Managementkompetenzen sowie die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen sind,

5.

die Schuleden Dienstort,

6.

den Hinweis, daßdie Schule oder die Darstellung der Vorstellungen des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in der leitenden Funktion erwünscht istSchulen (den Schulcluster),

7.

den Hinweis auf die Übermittlung der BewerbungBewerbungsfrist und der Darstellung gemäß Z 6 an die im § 207e Abs. 1 genannten Organe,

8.

den Hinweisdie Einreichungsstelle für die Bewerbungsgesuche

a) auf die Möglichkeit, der Bewerbung neben der Darstellung gemäß Z 6 weitere Unterlagen anzuschließen, und
b) auf die für eine Übermittlung dieser Unterlagen an ein im § 207e Abs. 1 genanntes Organ erforderliche Zustimmung des Bewerbers,
9. die Bewerbungsfrist und
10. die Einreichungsstelle für die Bewerbungsgesuche

zu enthalten.

(2) Wenn es sich für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes zweckmäßig istals erforderlich erweist, sind in der Ausschreibung auch zusätzliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten anzuführen. Als Nachweise hiefür kommen insbesondere wissenschaftliche fachspezifische Arbeiten und Publikationen, zusätzliche Studien und Auslands- oder Praxiserfahrungen in Betracht.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.1997 bis 31.12.2018

(1) Die Ausschreibung hat

1.

die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben,

2.

die Ernennungserfordernisse,

3.

den Hinweis auf das Erfordernis des § 207f Abs. 1 Z 2§ 207e Abs. 2 Z 2,

4.

den DienstortHinweis, dass in der Bewerbung die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung, die Führungs- und Managementkompetenzen sowie die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen sind,

5.

die Schuleden Dienstort,

6.

den Hinweis, daßdie Schule oder die Darstellung der Vorstellungen des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in der leitenden Funktion erwünscht istSchulen (den Schulcluster),

7.

den Hinweis auf die Übermittlung der BewerbungBewerbungsfrist und der Darstellung gemäß Z 6 an die im § 207e Abs. 1 genannten Organe,

8.

den Hinweisdie Einreichungsstelle für die Bewerbungsgesuche

a) auf die Möglichkeit, der Bewerbung neben der Darstellung gemäß Z 6 weitere Unterlagen anzuschließen, und
b) auf die für eine Übermittlung dieser Unterlagen an ein im § 207e Abs. 1 genanntes Organ erforderliche Zustimmung des Bewerbers,
9. die Bewerbungsfrist und
10. die Einreichungsstelle für die Bewerbungsgesuche

zu enthalten.

(2) Wenn es sich für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes zweckmäßig istals erforderlich erweist, sind in der Ausschreibung auch zusätzliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten anzuführen. Als Nachweise hiefür kommen insbesondere wissenschaftliche fachspezifische Arbeiten und Publikationen, zusätzliche Studien und Auslands- oder Praxiserfahrungen in Betracht.

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