Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(1)Absatz einsDie Disziplinarkommission ist bei der Parlamentsdirektion eingerichtet.
(2)Absatz 2Die Disziplinarkommission besteht aus der oder dem Vorsitzenden, den erforderlichen Stellvertreterinnen oder Stellvertretern sowie weiteren Mitgliedern als Vertreterinnen oder Vertreter des Dienstgebers und Vertreterinnen oder Vertreter der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Die oder der Vorsitzende und die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der oder des Vorsitzenden müssen rechtskundig sein.
(3)Absatz 3Die Mitglieder der Disziplinarkommission sind mit Wirkung vom 1. Jänner auf die Dauer von fünf Jahren zu bestellen, wobei
1.Ziffer einsdie oder der Vorsitzende von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Nationalrates,
2.Ziffer 2die erforderlichen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der oder des Vorsitzenden von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Nationalrates, von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Rechnungshofes und von der oder dem Vorsitzenden der Volksanwaltschaft, soweit das oberste Organ dies für erforderlich erachtet,
3.Ziffer 3die Hälfte der weiteren Mitglieder zu gleichen Teilen von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Nationalrates, von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Rechnungshofes und von der oder dem Vorsitzenden der Volksanwaltschaft und
4.Ziffer 4die Hälfte der weiteren Mitglieder zu gleichen Teilen von den zuständigen Zentralausschüssen
zu bestellen sind.
(4)Absatz 4Bestellt ein Zentralausschuss nicht innerhalb von vier Wochen nach jeweiliger Aufforderung durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Nationalrates, durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Rechnungshofes oder durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Volksanwaltschaft die erforderlichen Mitglieder für die Disziplinarkommission, obliegt die Bestellung der Präsidentin oder dem Präsidenten des Nationalrates, der Präsidentin oder dem Präsidenten des Rechnungshofes oder der oder dem Vorsitzenden der Volksanwaltschaft.
In Kraft seit 09.07.2019 bis 31.12.9999
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