Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Sind an einer Dienstpflichtverletzung mehrere Beamte beteiligt, so ist das Disziplinarverfahren vor der Bundesdisziplinarbehörde für alle Beteiligten gemeinsam durchzuführen, soweit diese demselben Ressort angehören.
In Kraft seit 09.07.2019 bis 31.12.9999
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