§ 11 BC-V In-Kraft-Treten

BC-V - Beschaffungscontrolling-Verordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) § 2 Z 2 bis 5 und 7, § 3 Abs. 3, 3. und 4. Satz, § 3 Abs. 3a, § 4 Abs. 2 Z 4, § 5 Abs. 1 Z 3, § 5 Abs. 2 Z 1 und 2, § 5 Abs. 4, § 6 Z 2 bis 3, § 8, § 9 Abs. 2 und die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 359/2008 treten mit dem auf die Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. Der dem Inkrafttreten dieser Verordnung folgende Quartals- und Jahresbericht ist unter Zugrundelegung der Bestimmungen dieser Verordnung zu erstatten.

In Kraft seit 10.10.2008 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 11 BC-V


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 11 BC-V selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 11 BC-V


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 11 BC-V


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 11 BC-V eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis BC-V Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 10 BC-V
Anl. 1 BC-V