§ 10 BC-V

BC-V - Beschaffungscontrolling-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Instrumente des Beschaffungscontrollings sind insbesondere:

1.

Soll-Ist-Vergleiche,

2.

Abweichungsanalysen,

3.

Prognosen,

4.

Zeitreihenvergleiche,

5.

Leistungsstatistiken,

6.

Kennzahlen zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit von Leistungen und der Qualität von Leistungen sowie

7.

sofern entsprechende Daten vorhanden sind, Vergleiche mit Beschaffungsabteilungen der Bundesverwaltung und ausländischen öffentlichen Beschaffungsorganisationen.

In Kraft seit 01.10.2003 bis 31.12.9999
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