Instrumente des Beschaffungscontrollings sind insbesondere:
1.Ziffer einsSoll-Ist-Vergleiche,
2.Ziffer 2Abweichungsanalysen,
3.Ziffer 3Prognosen,
4.Ziffer 4Zeitreihenvergleiche,
5.Ziffer 5Leistungsstatistiken,
6.Ziffer 6Kennzahlen zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit von Leistungen und der Qualität von Leistungen sowie
7.Ziffer 7sofern entsprechende Daten vorhanden sind, Vergleiche mit Beschaffungsabteilungen der Bundesverwaltung und ausländischen öffentlichen Beschaffungsorganisationen.
In Kraft seit 01.10.2003 bis 31.12.9999
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