§ 11 BC-V In-Kraft-Treten

Beschaffungscontrolling-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.10.2008 bis 31.12.9999
In-Kraft-Treten

§ 11.(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) § 2 Z 2 bis 5 und 7, § 3 Abs. 3, 3. und 4. Satz, § 3 Abs. 3a, § 4 Abs. 2 Z 4, § 5 Abs. 1 Z 3, § 5 Abs. 2 Z 1 und 2, § 5 Abs. 4, § 6 Z 2 bis 3, § 8, § 9 Abs. 2 und die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 359/2008 treten mit dem auf die Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. Der dem Inkrafttreten dieser Verordnung folgende Quartals- und Jahresbericht ist unter Zugrundelegung der Bestimmungen dieser Verordnung zu erstatten.

Stand vor dem 09.10.2008

In Kraft vom 01.10.2003 bis 09.10.2008
In-Kraft-Treten

§ 11.(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) § 2 Z 2 bis 5 und 7, § 3 Abs. 3, 3. und 4. Satz, § 3 Abs. 3a, § 4 Abs. 2 Z 4, § 5 Abs. 1 Z 3, § 5 Abs. 2 Z 1 und 2, § 5 Abs. 4, § 6 Z 2 bis 3, § 8, § 9 Abs. 2 und die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 359/2008 treten mit dem auf die Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. Der dem Inkrafttreten dieser Verordnung folgende Quartals- und Jahresbericht ist unter Zugrundelegung der Bestimmungen dieser Verordnung zu erstatten.

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