Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Ermittlung der Kundenzufriedenheit hat in Form von jährlichen Umfragen bei den Dienststellen des Bundes zu erfolgen. Hiezu ist von der BB-GmbH ein Fragebogen auszuarbeiten, der der Genehmigung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bedarf.
In Kraft seit 01.10.2003 bis 31.12.9999
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