Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Für Rammen, Betonpumpen, Verteilermaste, Heiz- und Schmelzgeräte, sonstige Maschinen und Geräte gelten die Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung.
In Kraft seit 24.12.2003 bis 31.12.9999
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