§ 57 BauVOLuFw Inkrafttreten von Novellen

BauVOLuFw - Bauarbeiterschutzverordnung – BauVOLuFw

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Änderung des § 6 Abs. 7 und 8, § 17 Abs. 1, § 40 Abs. 6, § 55 Abs. 2, die Einfügung des § 56 sowie der Entfall des § 3 Abs. 5 Z 2 und § 18 durch die Novelle LGBl. Nr. 118/2006 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. November 2006, in Kraft.

Anmerkung in der Fassung LGBl. Nr. 118/2006

In Kraft seit 07.10.2006 bis 31.12.9999
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