§ 13 B-JVG

B-JVG - Bundes-Jugendvertretungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) § 6 Z 4 lit. f in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

In Kraft seit 28.11.2001 bis 31.12.9999
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