§ 13 B-JVG

Bundes-Jugendvertretungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.11.2001 bis 31.12.9999

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) § 6 Z 4 lit. f in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Stand vor dem 27.11.2001

In Kraft vom 01.01.2001 bis 27.11.2001

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) § 6 Z 4 lit. f in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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