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(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
(2) § 6 Z 4 lit. f in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
(2) § 6 Z 4 lit. f in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.