§ 12 B-JVG Personenbezogene Bezeichnungen

B-JVG - Bundes-Jugendvertretungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.9999
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