Die Interministerielle Arbeitsgruppe hat folgende Aufgaben:
1. | Beratung der Bundesregierung in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst im Sinne des 1. und 2. Hauptstückes des I. Teiles dieses Bundesgesetzes, | |||||||||
2. | Ausarbeitung von Vorschlägen für die Frauenförderung nach dem | |||||||||
2. | Abschnitt des 1. Hauptstückes des I. Teiles dieses Bundesgesetzes, | |||||||||
3. | Koordination der Arbeitsgruppen und | |||||||||
4. | Bestellung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Interministeriellen Arbeitsgruppe in der Kommission. |
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