Die Interministerielle Arbeitsgruppe hat folgende Aufgaben:
1.Ziffer einsBeratung der Bundesregierung in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst im Sinne des 1. und 2. Hauptstückes des I. Teiles dieses Bundesgesetzes,Beratung der Bundesregierung in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst im Sinne des 1. und 2. Hauptstückes des römisch eins. Teiles dieses Bundesgesetzes,
2.Ziffer 2Ausarbeitung von Vorschlägen für die Frauenförderung nach dem
2.Ziffer 2Abschnitt des 1. Hauptstückes des I. Teiles dieses Bundesgesetzes,Abschnitt des 1. Hauptstückes des römisch eins. Teiles dieses Bundesgesetzes,
3.Ziffer 3Koordination der Arbeitsgruppen und
4.Ziffer 4Bestellung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Interministeriellen Arbeitsgruppe in der Kommission.
In Kraft seit 01.07.2004 bis 31.12.9999
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