Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Die Bundesregierung hat in Durchführung des 2. Abschnittes durch Verordnung näher zu regeln:
1.
die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsstätten in Gebäuden,
2.
die Bestellung von für Brandbekämpfung und Evakuierung zuständigen Personen sowie die Brandschutzgruppe und
3.
die Bereitschaftsräume.
In Kraft seit 01.06.1999 bis 31.12.2024
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