Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG) Fundstelle

B-BSG - Bundes-Bedienstetenschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.04.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022
  3. § 0 gültig von 30.12.2022 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022
  4. § 0 gültig von 24.12.2020 bis 29.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020
  5. § 0 gültig von 15.08.2018 bis 23.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2018
  6. § 0 gültig von 01.08.2017 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2018
  7. § 0 gültig von 01.07.2017 bis 31.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2018
  8. § 0 gültig von 29.12.2015 bis 30.06.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2015
  9. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 28.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013
  10. § 0 gültig von 01.09.2007 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2007
  11. § 0 gültig von 01.01.2004 bis 31.08.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 131/2003
  12. § 0 gültig von 01.06.1999 bis 31.12.2003

1. Abschnitt:
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Allgemeine Pflichten des Dienstgebers

§ 4.

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen (Arbeitsplatzevaluierung)

§ 5.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

§ 6.

Einsatz der Bediensteten

§ 7.

Grundsätze der Gefahrenverhütung

§ 8.

Koordination

§ 9.

Überlassung

§ 10.

Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen

§ 11.

Aufgaben und Beteiligung der Sicherheitsvertrauenspersonen

§ 12.

Information

§ 13.

Anhörung und Beteiligung

§ 14.

Unterweisung

§ 15.

Pflichten der Bediensteten

§ 16.

Aufzeichnung und Berichte über Dienst- und Arbeitsunfälle

§ 17.

Instandhaltung, Reinigung, Prüfung

§ 18.

Verordnungen

2. Abschnitt:
Arbeitsstätten

§ 19.

Anwendungsbereich

§ 20.

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsstätten

§ 21.

Arbeitsstätten in Gebäuden

§ 22.

Arbeitsräume

§ 23.

Sonstige Betriebsräume

§ 24.

Arbeitsstätten im Freien

§ 25.

Brandschutz und Explosionsschutz

§ 26.

Erste Hilfe

§ 27.

Sanitäre Vorkehrungen in Arbeitsstätten

§ 28.

Sozialeinrichtungen in Arbeitsstätten

§ 29.

Wohnräume

§ 30.

Schutz von nicht rauchenden Bediensteten

§ 31.

Schwimmkörper, schwimmende Anlagen und Geräte, Verkehrsmittel

§ 32.

Verordnungen über Arbeitsstätten

3. Abschnitt:
Arbeitsmittel

§ 33.

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsmittel

§ 34.

Aufstellung von Arbeitsmitteln

§ 35.

Benutzung von Arbeitsmitteln

§ 36.

Gefährliche Arbeitsmittel

§ 37.

Prüfung von Arbeitsmitteln

§ 38.

Wartung von Arbeitsmitteln

§ 39.

Verordnungen über Arbeitsmittel

4. Abschnitt:
Arbeitsstoffe

§ 40.

Gefährliche Arbeitsstoffe

§ 41.

Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen

§ 42.

Ersatz und Verbot von gefährlichen Arbeitsstoffen

§ 43.

Maßnahmen zur Gefahrenverhütung

§ 44.

Kennzeichnung, Verpackung und Lagerung

§ 45.

Grenzwerte

§ 46.

Messungen

§ 47.

Verzeichnis der Bediensteten

§ 48.

Verordnungen über Arbeitsstoffe

5. Abschnitt:
Gesundheitsüberwachung

§ 49.

Eignungs- und Folgeuntersuchungen

§ 50.

Untersuchungen bei Lärmeinwirkung

§ 51.

Sonstige besondere Untersuchungen

§ 52.

Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen

§ 52a.

Elektronische Übermittlung von Befund samt Beurteilung

§ 53.

Überprüfung der Beurteilung

§ 54.

Entscheidung über die gesundheitliche Eignung

§ 55.

Durchführung von sonstigen besonderen Untersuchungen

§ 56.

Ermächtigte Ärztinnen und Ärzte

§ 57.

Kosten der Untersuchungen

§ 58.

Dienstgeberpflichten

§ 59.

Verordnungen über die Gesundheitsüberwachung

6. Abschnitt:
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

§ 60.

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsvorgänge

§ 61.

Arbeitsplätze

§ 62.

Fachkenntnisse und besondere Aufsicht

§ 63.

Nachweis der Fachkenntnisse

§ 64.

Handhabung von Lasten

§ 65.

Lärm

§ 66.

Sonstige Einwirkungen und Belastungen

§ 67.

Bildschirmarbeitsplätze

§ 68.

Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit

§ 69.

Persönliche Schutzausrüstung

§ 70.

Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung

§ 71.

Arbeitskleidung

§ 72.

Verordnungen über Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

7. Abschnitt:
Präventivdienste

§ 73.

Bestellung von Sicherheitsfachkräften

§ 74.

Aufgaben, Information und Beiziehung der Sicherheitsfachkräfte

§ 75.

Tätigkeiten der Sicherheitsfachkräfte

§ 76.

Arbeitsmedizinische Betreuung

§ 77.

Aufgaben, Information und Beiziehung der Arbeitsmediziner

§ 78.

Tätigkeiten der Arbeitsmediziner

§ 78a.

Sonstige Fachleute

§ 78b.

Arbeitsmedizinischer Fachdienst

§ 79.

Gemeinsame Bestimmungen

§ 80.

Aufzeichnungen und Berichte

§ 81.

Zusammenarbeit

§ 82.

Meldung von Mängeln

§ 83.

Abberufung, Endigung und Aufsicht

§ 84.

Arbeitsschutzausschuss

§ 84a.

Zentraler Arbeitsschutzausschuss

§ 85.

Gefahrenklassenverordnung

8. Abschnitt:
Durchführung und Kontrolle des Bedienstetenschutzes

§ 86.

Verantwortlichkeit

§ 87.

Ausnahmen

§ 88.

Aufgaben der Arbeitsinspektion

§ 89.

Betreten und Besichtigen von Dienststellen

§ 90.

Sofortmaßnahmen bei offenbar gefährdenden Mißständen

§ 91.

Bekanntgabe von Beanstandungen und Maßnahmen, Empfehlungen

(Anm.: § 91a.

Dienstpflicht)

§ 92.

Berichte

9. Abschnitt:
Übergangsbestimmungen und Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 93.

Übergangsbestimmungen zu den §§ 4 und 5

(Anm.: § 94.

aufgehoben durch BGBl. I Nr. 60/2018)

§ 95.

Allgemeine Übergangsbestimmungen für Arbeitsstätten

(Anm.: § 96.

aufgehoben durch BGBl. I Nr. 131/2003)

(Anm.: § 97.

aufgehoben durch BGBl. I Nr. 164/2015)

§ 98.

Arbeitsmittel

§ 99.

Allgemeine Übergangsbestimmungen betreffend Arbeitsstoffe

§ 100.

Gesundheitsüberwachung

§ 101.

Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

§ 102.

Bestellung von Sicherheitsfachkräften und arbeitsmedizinischen Zentren sowie Einrichtung der Arbeitsschutzausschüsse (Anm.: Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern sowie Einrichtung der Arbeitsschutzausschüsse)

§ 103.

Aufhebung von Vorschriften

§ 104.

Gemeinsame Bestimmungen zu den §§ 93 bis 103

10. Abschnitt:
Schlußbestimmungen

§ 105.

Verweisungen

(Anm.: § 106.

aufgehoben durch BGBl. I Nr. 60/2018)

§ 107.

Inkrafttreten

§ 108.

Vollziehung

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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