Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Verweisungen auf andere Bundesgesetze gelten als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung, soweit in den einzelnen Verweisungen nicht auf eine bestimmte Fassung verwiesen wird.
In Kraft seit 01.06.1999 bis 31.12.9999
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