§ 10a AW-G (Austria Wirtschaftsservice-Gesetz), Inanspruchnahme von Leistungen der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung - JUSLINE Österreich
§ 10a AW-G Inanspruchnahme von Leistungen der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft ist berechtigt, gegen Entgelt Leistungen der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Anspruch zu nehmen.
In Kraft seit 30.06.2007 bis 31.12.9999
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